Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Lichtenau

    Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.
    Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

    Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Lichtenau gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

    Sie können ein Führungszeugnis persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder durch Dritte (Verwandte oder Bekannte) im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau beantragen.

    Bitte bringen Sie immer das entsprechende Schriftstück mit, welches die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses vorschreibt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Bei persönlicher Antragsstellung:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte

    Bei schriftlicher Antragsstellung:
    - formloser Antrag
    - Zahlungsnachweis (siehe unter der Rubrik "Zahlungsart")

    Außerdem benötigen Sie bei persönlicher und schriftlicher Beantragung eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.

    Formulare

    Hinweise für Lichtenau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Fristen

    Hinweise für Lichtenau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Die Gebühren betragen 13,00 EUR.

    Keine Gebührenbefreiung bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung!
    (Nachweis durch Bescheid; die Entscheidung trifft das Bundesamt für Justiz in Bonn)

    Die Zahlung kann erfolgen:

    • in bar (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte)

    • per Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte)

    • per Kostenbescheid

    In Ausnahmefällen kann bei nachgewiesener Mittellosigkeit oder wegen eines besonderen Verwendungszwecks (ehrenamtliche Mitarbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, z.B. AWO, Caritas, DLRG, Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr) ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Die Antragsteller müssen immer das Schriftstück mitbringen, welches die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisse verlangt.

    Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:

    - Belegart NE = für private Zwecke
    (Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)

    - Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde
    (Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.)

    Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de