Führungszeugnis (erweitert)
Hinweise für Borchen
Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Borchen gemeldet ist.
Beschreibung
Hinweise für Borchen
Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.
Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Borchen gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Sie können ein Führungszeugnis nur persönlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises im Bürgerbüro der Gemeinde Borchen beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borchen
Bei persönlicher Antragsstellung:
Personalausweis oder Reisepass
schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte
Außerdem benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.
Formulare
Hinweise für Borchen
Voraussetzungen
Hinweise für Borchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Borchen
Fristen
Hinweise für Borchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borchen
Kosten
Hinweise für Borchen
Gebühr: 13 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borchen
Weitere Informationen
Hinweise für Borchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen