Erweitertes Führungszeugnis
Hinweise für Lüdinghausen
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Bei Einstellungen, für gewerberechtliche Erlaubnisse oder andere Anträge fordern Behörden und Firmen ein Führungszeugnis. Für Personen ab 14 Jahren stellt das Bundeszentralregister in Bonn ein solches Führungszeugnis aus.
Mit dem neuen Personalausweis ist es möglich das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Ohne neuen Personalausweis können Sie den Antrag bei uns stellen, wenn Sie in Lüdinghausen mit einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) gemeldet sind.
Die Antragsstellung ist nur persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter möglich.
Bitte denken Sie daran das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen.
Das Führungszeugnis der Belegarten "NB" oder "NE" erhalten Sie mit der Post übersandt.
Behördliche Führungszeugnise (Belegart: OE, OB) werden immer direkt zur Behörde geschickt. Deshalb denken Sie bitte vorab daran die Postanschrift der Behörde rauszusuchen.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig die schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1 BZRG vorliegen, der anfordernden Stelle vorgelegt wird.
Bitte vereinbaren Sie für die Antragsstellung im Bürgerbüro einen Termin oder nutzen die Onlinedienstleistung des Bundesamt für Justiz
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundeszentralregistergesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdinghausen
- Personalausweis oder Reisepass
- für erweiterte Führungszeugnisse: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bitte beachten Sie:
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, z.B.:
NB: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses für eigene Zwecke (§ 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister); gilt auch bei Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter
NE: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses für eigene Zwecke (§ 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister) - zum Schutz der Kinder
OB: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ( § 30 Absatz 5 Satz 1 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)
OE: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30a Absatz 1, 2 Satz 2, § 30 Absatz 5 Satz 1 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister) - zum Schutz der Kinder
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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