Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Lüdinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Bei Einstellungen, für gewerberechtliche Erlaubnisse oder andere Anträge fordern Behörden und Firmen ein Führungszeugnis. Für Personen ab 14 Jahren stellt das Bundeszentralregister in Bonn ein solches Führungszeugnis aus. 

    Mit dem neuen Personalausweis ist es möglich das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

    Jetzt online beantragen

    Ohne neuen Personalausweis können Sie den Antrag bei uns stellen, wenn Sie in Lüdinghausen mit einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) gemeldet sind.

    Die Antragsstellung ist nur persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter möglich.

    Bitte denken Sie daran das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen.

    Das Führungszeugnis der Belegarten "NB" oder "NE" erhalten Sie mit der Post übersandt.

    Behördliche Führungszeugnise (Belegart: OE, OB) werden immer direkt zur Behörde geschickt. Deshalb denken Sie bitte vorab daran die Postanschrift der Behörde rauszusuchen.

    Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig die schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1 BZRG vorliegen, der anfordernden Stelle vorgelegt wird.

     

    Bitte vereinbaren Sie für die Antragsstellung im Bürgerbüro einen Termin oder nutzen die Onlinedienstleistung des Bundesamt für Justiz

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Bundeszentralregistergesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    Fax: 02591 926-139

    E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    - Personalausweis oder Reisepass
    - für erweiterte Führungszeugnisse: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle

    Formulare

    Hinweise für Lüdinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdinghausen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdinghausen

    Kosten

    Hinweise für Lüdinghausen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Bitte beachten Sie:

    Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, z.B.:

    NB: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses für eigene Zwecke (§ 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister); gilt auch bei Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter
     
    NE: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses für eigene Zwecke (§ 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)  - zum Schutz der Kinder
     
    OB: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ( § 30 Absatz 5 Satz 1 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)
     
    OE: Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30a Absatz 1, 2 Satz 2, § 30 Absatz 5 Satz 1 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)  - zum Schutz der Kinder
     
     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de