Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Hinweise für Lünen

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden. Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt

    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen

    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    • Die Bescheinigung wird direkt vor Ort ausgestellt.

    • Die Beantragung ist auch online möglich. 

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Es entstehen Ihnen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de