Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Die für die Erst- und Nachuntersuchung erforderlichen Untersuchungsberechtigungsscheine stellt die Einwohnermeldeabteilung aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022