Untersuchungsberechtigungsschein
Hinweise für Büren
Für die ärtzliche Arbeitsschutzuntersuchung.
Beschreibung
Hinweise für Büren
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser kann bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Untersuchungsberechtigungsscheine dürfen nur dem Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil, Vormund) ausgehändigt werden. Zudem wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern oder Elternteil zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Dokumente sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.
Die Arztwahl ist frei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02951 970 0
E-Mail: buergerbuero@bueren.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Büren
Unterlagen, die Sie benötigen:
ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
Erhebungsbogen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Büren
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf (unten stehender Link - Untersuchungsberechtigungsschein), melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Für den Besuch müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Kosten
Hinweise für Büren
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Büren
Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich; allerdings dürfen Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind jedoch möglich, wenn:
der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat,
die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt,
der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022