Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

    Seit dem 1. Oktober 2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) ausschließlich online beantragt werden.

    In Ausnahmefällen kann der UBS auch im Bürgerservice beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 9610

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de