Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Beschreibung
Hinweise für Verl
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Seit dem 1. Oktober 2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) ausschließlich online beantragt werden.
In Ausnahmefällen kann der UBS auch im Bürgerservice beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05246 / 9610
E-Mail: buergerservice@verl.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022