Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
Voraussetzungen
Hinweise für Tecklenburg
Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Tecklenburg
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tecklenburg
Jugendarbeitsschutzgesetz
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tecklenburg
Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.
Kosten
Hinweise für Tecklenburg
Es entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen
Hinweise für Tecklenburg
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch online beantragt werden über den nachfolgenden Link: Online-Antrag Untersuchungsberechtigungsschein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
Stichwörter
Hinweise für Tecklenburg