Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tecklenburg

    • Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre

    • Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Tecklenburg

    Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

    • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben

    • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung

    • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung

    • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes

    • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes


    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    Es entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tecklenburg

    Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch online beantragt werden über den nachfolgenden Link: Online-Antrag Untersuchungsberechtigungsschein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de