Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Hopsten

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde Hopsten oder ganz einfach online beantragen. 

    Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.

    Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser die Untersuchungskosten erstattet bekommt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5458 932530

    Fax: +49 5458 932588

    E-Mail: ordnung.soziales@hopsten.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hopsten

    Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hopsten

    Jugendschutzgesetz

    Kosten

    Hinweise für Hopsten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land NRW getragen, sofern der Hauptwohnsicht in NRW ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hopsten

    Die Arztwahl ist frei.

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hopsten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de