Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Wer vor Erreichen des 18. Lebensjahres in das Berufsleben einsteigt, muss vor Beginn der Beschäftigung ärztlich Untersucht werden (Erstuntersuchung). Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern das 18. Lebensjahr noch immer nicht erreicht ist.
Für die Beantragung rufen Sie bitte folgenden Link auf: www.untersuchungsberechtigungsschein.de
Für die Anmeldung wird die Online-Ausweisfunktion benötigt. Nach dem Absenden ist der Untersuchungsberechtigungsschein mit der sogeanannten UBS-ID, sowie der ausfüllbare Erhebungsbogen innerhalb weniger Sekunden verfügbar. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Sofern die Beantragung online nicht möglich ist, kann der Untersuchungsberechtigungsschein auch vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haltern am See
- Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Formulare
Hinweise für Haltern am See
- Die Beantragung ist online möglich (siehe oben).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Haltern am See
- keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022