Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). Die Arztwahl ist frei.

    UBS beantragen

    Der UBS-Schein muss online beantragt werden:
    www.untersuchungsberechtigungsschein.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de