Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendschutzuntersuchung
Hinweise für Marienheide
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht eine ärztliche Untersuchung für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, vor.
Beschreibung
Hinweise für Marienheide
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht eine ärztliche Untersuchung für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, vor.
Eine Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines an Personen über 18 Jahren kann nicht erfolgen, da diese nicht mehr unter dieses Gesetz fallen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marienheide
Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Marienheide
Beantragung: Über www.untersuchungsberechtigungsschein.de oder persönlich (bis 16 Jahre auch Erziehungsberechtigte)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
Stichwörter
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