Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendschutzuntersuchung

    Hinweise für Marienheide

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht eine ärztliche Untersuchung für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, vor.

    Beschreibung

    Hinweise für Marienheide

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht eine ärztliche Untersuchung für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, vor.

    Eine Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines an Personen über 18 Jahren kann nicht erfolgen, da diese nicht mehr unter dieses Gesetz fallen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    51709 Marienheide

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    51709 Marienheide

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02264 4044-111

    Fax: 02264 4044-211

    E-Mail: buergerservice@marienheide.de

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marienheide

    • Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marienheide

    Beantragung: Über www.untersuchungsberechtigungsschein.de oder persönlich (bis 16 Jahre auch Erziehungsberechtigte)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de