Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein - Beantragung

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Jugendliche, die in einen neuen Job starten, müssen dem Einstellungsbetrieb einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (USB).

    Ab 16 Jahre können Jugendliche selbst (oder ein sorgeberechtigtes Elternteil) den USB ganz einfach online beantragen.

    Voraussetzung ist, dass ein gültiger Personalausweis mit eID vorliegt.

    Sollte eine digitale Beantragung nicht möglich sein, so hilft die Einwohnermeldeabteilung gerne weiter und beantragt für die Jugendliche/den Jugendlichen den USB.

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Bei Beantragung von dem Teenager selbst:

    • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung. Für Personen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

    Bei Beantragung durch einen sorgeberechtigten Elternteil zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung des sorgeberechtigten Elternteils. Für Personen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Antragsberechtigt sind nur Jugendliche unter 18 Jahren.

    Die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden vom Land nur erstattet, wenn dem ärztlichen Fachpersonal der USB vorgelegt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de