Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

     

    Antragstellung

     

    Die Ausstellung der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgt seit Oktober 2023 in Form einer sogenannten UBS-ID. Die UBS-ID kann online ohne persönliche Vorsprache beantragt werden.

     

    Jugendliche Personen, die den Weg der Online-Beantragung nicht nutzen können oder wollen, können die UBS-ID bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen (in Aachen Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof sowie alle Bezirksämter, Terminvereinbarung erforderlich). Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland können die UBS-ID ebenfalls an diesen Standorten erhalten, falls der künftige Arbeitgeber seinen Sitz in Aachen hat.

     

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen inklusive einer Videoanleitung zur Online-Beantragung finden Sie hier.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Personalausweis oder Reisepass der jugendlichen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de