Änderung von Denkmalen Genehmigung

    Änderung von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    nicht angegeben

    Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidung nach Anhörung des zuständigen Fachamtes beim Landschaftsverband Rheinland. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit die Planungen möglichst von Beginn an abgestimmt werden und nicht im späteren Verlauf Schwierigkeiten auftauchen. Dies gilt auch bei äußeren Veränderungen an Gebäuden, die im Denkmalbereich Zons (Altstadt) liegen, aber kein eingetragenes Einzeldenkmal sind.

    Bei Bodendenkmälern ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ebenso eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde für Veränderungen jeglicher Art - auch in der Nutzung der Flächen - erforderlich. Ähnlich wie bei Baudenkmälern schließt dies die engere Umgebung des Bodendenkmals ein, wenn sich Veränderungen dort auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Bodendenkmals auswirken können. Als Bodendenkmäler gelten auch "vermutete Bodendenkmäler", für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen.

    In der Dormagener Innenstadt gehören weite Bereiche zur Kern- oder Pufferzone des UNESCO-Welterbes Niedergermanischer Limes. Dort sind tiefere Eingriffe ins Erdreich ebenfalls erlaubnispflichtig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Dormagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133/257-220

    Fax: 02133/257-77220

    E-Mail: denkmalschutz@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Repräsentationen und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Dormagen

    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Deutsch

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