Einhaltung des Mutterschutzes

    Beschäftigungsverbot im Mutterschutz

    Hinweise für Nieheim

    Beschreibung

    Hinweise für Nieheim

    Wenn Sie schwanger sind dürfen Sie in den letzten ,sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Ihrer Einwilligung beschäftigt werden. Bis zum Ablauf von ,acht Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von ,zwölf Wochen nach der Entbindung dürfen Sie gar nicht beschäftigt werden.  ,Außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zu Ihrem Schutz  ,und dem Schutz Ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord- Fließband- Mehr- Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.

    Ansprechpartner

    Kreis Höxter - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 12

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271/965-0

    Fax: 05271/37926

    E-Mail: info@kreis-hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nieheim

    Formulare

    Hinweise für Nieheim

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nieheim

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nieheim

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nieheim

    Fristen

    Hinweise für Nieheim

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nieheim

    Kosten

    Hinweise für Nieheim

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nieheim

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nieheim

    Links Familien-Wegweiser.de [http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/root.html]Leitfaden zum Mutterschutz [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756?view=DEFAULT]Service-Team des Bundesministeriums für Familie Senioren Frauen und Jugend [https://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Service-Team Themengruppe E am 13.12.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nieheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de