Einhaltung des Mutterschutzes
Beschäftigungsverbot im Mutterschutz
Hinweise für Bad Driburg
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
Wenn Sie schwanger sind dürfen Sie in den letzten ,sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Ihrer Einwilligung beschäftigt werden. Bis zum Ablauf von ,acht Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von ,zwölf Wochen nach der Entbindung dürfen Sie gar nicht beschäftigt werden. ,Außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zu Ihrem Schutz ,und dem Schutz Ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord- Fließband- Mehr- Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Driburg
Formulare
Hinweise für Bad Driburg
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Driburg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Driburg
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Driburg
Fristen
Hinweise für Bad Driburg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg
Kosten
Hinweise für Bad Driburg
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Driburg
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Driburg
Links Familien-Wegweiser.de [http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/root.html]Leitfaden zum Mutterschutz [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756?view=DEFAULT]Service-Team des Bundesministeriums für Familie Senioren Frauen und Jugend [https://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Service-Team Themengruppe E am 13.12.2016
Stichwörter
Hinweise für Bad Driburg