Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Die Stadt Lippstadt hat eine eigene Betreuungsbehörde.

    Aktuelles: Registrierung als Berufsbetreuerin oder als Berufsbetreuer ab 1. Januar 2023

    Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer müssen sich ab dem 1. Januar 2023 bei der für sie zuständigen Behörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Alle Infos

    Wann bestellt das Gericht einen Betreuer?

    Das Betreuungsgericht kann eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen, falls folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Die Betroffenen müssen volljährig sein.
    • Betroffene können ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln.
    • Ursache dafür ist eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung.
    • Die Bestellung eines Betreuers ist erforderlich.

    Als Betreuer kommen ehrenamtlich tätige Einzelpersonen wie zum Beispiel Verwandte, nahe Angehörige, Bekannte, Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer in Frage. Vorrang vor einem Berufsbetreuer hat der ehrenamtliche Betreuer.

    Der Betreuer wird für bestimmte Aufgabenkreise bestellt. In diesen Aufgabenkreisen, zum Beispiel Vermögenssorge und Gesundheitsfürsorge, muss er die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten besorgen und ihn in diesem Rahmen betreuen.

    Was macht die Betreuungsbehörde?

    Die Betreuungsbehörde des Kreises Soest

    • berät und unterstützt ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer,
    • arbeitet in ihrem Zuständigkeitsbereich mit vier gemeinnützigen Betreuungsvereinen zusammen,
    • gewinnt neue Betreuer,
    • unterstützt die Betreuungsgerichte in Soest, Warstein, Werl und Lippstadt in Betreuungsangelegenheiten/Betreuungsgerichtshilfe,
    • organisiert und koordiniert das Betreuungsrecht auf örtlicher Ebene,
    • informiert über rechtliche Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,
    • beglaubigt die Echtheit der Unterschriften auf Vorsorgevollmachten gegen Gebühr.
    Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

    Jeder kann aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder auch durch Nachlassen seiner geistigen Kräfte im Alter eingeschränkt werden. Deshalb sollte sich jeder einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist. Es gibt folgende Arten von Vollmachten:

    • Vorsorgevollmacht
    • Betreuungsverfügung
    • Patientenverfügung

    Die Betreuungsbehörde berät gerne ausführlich zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Zum Thema Patientenverfügung berät der Hausarzt.

    Es besteht die Möglichkeit, Vollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Register haben alle Gerichte in Deutschland Zugriff und können dort online abfragen, ob Verfügungen bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beratung und Betreuung

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratung und Betreuung

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Um einen Betreuer oder eine Betreuerin zu bestellen, reicht eine formlose Anregung beim zuständigen Amtsgericht. Mehr Infos unter Links und Downloads.

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
    • Gesetz über die Angelegenheiten in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
    • Landesbetreuungsgesetz (LBtG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Je nach Aufgabe fallen unterschiedliche Bearbeitungszeiten an.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Für die Beglaubigung der Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht werden 10 Euro Gebühr erhoben.

    Zahlungsarten: Die Zahlung ist per Überweisung nach Erhalt der Rechnung möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de