Härtefallantrag
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Untersuchungen zur Prüfungsunfähigkeit und zur Gewährung von Nachteilsausgleichen im Rahmen einer Staatsprüfung werden durchgeführt, wenn das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich, d.h. per Gesetz oder Rechtsverordnung, vorgeschrieben ist.
Wenn Sie im Kreis Warendorf Ihren ersten oder zweiten Wohnsitz haben, ist das Gesundheitsamt Warendorf für Sie zuständig.
Einen Termin können Sie kurzfristig telefonisch oder per Email vereinbaren.
Zur amtsärztlichen Untersuchung bringen Sie bitte ein aktuelles aussagekräftiges haus- oder fachärztliches Attest und ggf. weitere medizinische Unterlagen mit.
Zum Termin müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültiger Personalausweis
- Martrikelnummer (sofern vorhanden)
- Anschrift des zuständigen Prüfungsamtes
- Einladungsschreiben zur Prüfung
- Attest des behandelnden Arztes
- Ggf. weitere medizinische Unterlagen
Das amtsärztliche Zeugnis ist gebührenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Medizinischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02581 53-5312
E-Mail: med.dienst@kreis-warendorf.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
- gültiger Personalausweis
- Martrikelnummer (sofern vorhanden)
- Anschrift des zuständigen Prüfungsamtes
- Einladungsschreiben zur Prüfung
- Attest des behandelnden Arztes
- Ggf. weitere medizinische Unterlagen
Formulare
Bitte informieren Sie sich hinsichtlich der Formalitäten des Härtefallantrags bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen).
Voraussetzungen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule (bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) und bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen), welche Gründe im Rahmen der Härtequote zum Tragen kommen können.
Beispiele sind u.a.
- Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung
- Beschränkungen in der Berufswahl oder der Berufsausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist.
- Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich, wobei diese Begründung nur in Verbindung mit anderen Begründungen möglich ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)
Verfahrensablauf
In einem Härtefallantrag, der zusammen mit der Bewerbung zu stellen ist, muss die besondere Ausnahmesituation ausführlich und schlüssig begründet und mit den entsprechenden Nachweisen belegt werden. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerbern wird nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an die zuständige Stelle Ihrer Wunschhochschule und die Stiftung für Hochschulzulassung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022