Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks (s.u.) ist.

    Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung / Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung (siehe unten)

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    §§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de