Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks (s.u.) ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschl. ärztliche Bescheinigung (siehe unten)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
§§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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