Verkehr – Ausnahmegenehmigungen
Hinweise für Borken
Beschreibung
Hinweise für Borken
Gurtbefreiung
Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 21 a StvO) ist das Anlegen vorgeschriebener Sicherheitsgurte Pflicht.
Die Straßenverkehrsbehörde kann begündete Ausnahmefälle von der generellen Verpflichtung, sich im Straßenverkehr anzuschnallen, befreien. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Befreiung ist nur zulässig, wenn
das Anlegen von Guten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Helmbefreiung
Personen die offene Krafträder bzw. offen drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge führen, die schneller als 20 km/h fahren können, müssen während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt auch für Beifahrer/Mitfahrer.
Die Helmtragepflicht gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht kann von der Straßenverkehrsbehörde erteilt werden, wenn das Anlegen eines Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
formloser Antrag
ärztliches Attest, das eindeutig bescheinigt, dass medizinische Gründe es nicht zulassen, einen Sicherheitsgurt anzulegen bzw. Schutzhelme zu tragen
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen