Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    - Befreiung von der Gurtanlegepflicht -

    Wem aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seiner Körpergröße von unter 150 cm (Bescheinigung oder Personalausweis notwendig) das Anlegen eines Sicherheitsgurtes zur Zeit oder auf Dauer nicht möglich ist, kann nach Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung vom Anlegen eines Sicherheitsgurtes befreit werden.

    Diese Bescheinigung muss vom behandelnden Arzt so verfasst sein, dass aus ihr hervorgeht, dass die betreffende Person von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss oder zu befreien ist.

    Sofern ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde, kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gebührenfrei erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Personen- und Güterverkehr sowie Gefahrgut, Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Antragsformular
    • Ärztliche Bescheinigung
    • gegebenenfalls Personalausweis bei erwachsenen Personen unter 150 cm Körpergröße
    • falls vorhanden der Schwerbehindertenausweis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

    Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohnort in Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth ist der Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung beim dortigen Ordnungsamt zu stellen. Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohnsitz in den Gemeinden Morsbach und Reichshof ist der Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung beim Tiefbauamt der Gemeinde Reichshof einzureichen.     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Eine Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder durch eine vom Antragsteller beauftragte Person erfolgen. Eine durch den Antragsteller erteilte Vollmacht ist nicht notwendig.

    Kontakt:
    Telefon: 02261 88-3622
    E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de