Gurtanlegepflicht - Ausnahmegenehmigung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen in Ausnahmefällen befreit werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Das Anlegen des Gurtes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder
- die Körpergröße beträgt weniger als 150 cm.
Beträgt die Körpergröße weniger als 150 cm, ist eine Ausnahme nur dann möglich, wenn spezielle Gurte oder Sitze u. ä. nachweislich nicht eingesetzt werden können.
Personen, die eine Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen beantragen, müssen den Vordruck "Ärztliche Bescheinigung - Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes" vorlegen. Das bedeutet, dass letztlich der Arzt entscheidet, ob die Befreiung erfolgen muss oder nicht.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes
- evtl. "Ärztliche Bescheinigung - Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes"
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 46 Absatz 1 Ziffer 5 b StVO.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Erstellung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei!
Hinweise (Besonderheiten)
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Für die Befreiung wird ein Ausweis ausgestellt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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