Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Hinweis für Schwangere:
Auch Schwangere sollten sich immer mit dem Dreipunktgurt sichern. Neben einer korrekten Sitzposition muss der Gurt straff anliegen.
Der über das Becken verlaufende Teil muss so tief wie möglich unterhalb des Bauches geführt werden.
Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn
1. das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich ist oder
2. die Körpergröße weniger als 150 Zentimeter beträgt.
Ist das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, so ist dies durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Diese Bescheinigung muss ausdrücklich bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes zwingend von der Gurtanlegepflicht zu befreien ist.
Da Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich befristet zu erteilen sind, ist in der ärztlichen Bescheinigung auch die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben. Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn es sich um einen ausdrücklich attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Vor Antragstellung beziehungsweise Einholung eines gegebenenfalls kostenpflichtigen Attestes wird die Kontaktaufnahme unter den Telefonnummern +49 201 88-66583,-66584,-66585 empfohlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular (mit integrierter zusätzlich vom Arzt auszufüllender Bescheinigung)
- Personalausweis
- Bescheinigung des Arztes
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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kurzfristig (sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen)
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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