Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Hinweis für Schwangere:
    Auch Schwangere sollten sich immer mit dem Dreipunktgurt sichern. Neben einer korrekten Sitzposition muss der Gurt straff anliegen.
    Der über das Becken verlaufende Teil muss so tief wie möglich unterhalb des Bauches geführt werden.

    Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn
    1. das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen
        Gründen nicht möglich ist oder
    2. die Körpergröße weniger als 150 Zentimeter beträgt.

    Ist das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, so ist dies durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Diese Bescheinigung muss ausdrücklich bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes zwingend von der Gurtanlegepflicht zu befreien ist.

    Da Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich befristet zu erteilen sind, ist in der ärztlichen Bescheinigung auch die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben. Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn es sich um einen ausdrücklich attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Vor Antragstellung beziehungsweise Einholung eines gegebenenfalls kostenpflichtigen Attestes wird die Kontaktaufnahme unter den Telefonnummern  +49 201 88-66583,-66584,-66585 empfohlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-66589

    E-Mail: parkausweise@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Antragsformular (mit integrierter zusätzlich vom Arzt auszufüllender Bescheinigung)
    • Personalausweis
    • Bescheinigung des Arztes
    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    kurzfristig (sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen)

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de