Fischereilichen Hegeplan genehmigen
Beschreibung
Ansprechpartner
Für Werther (Westf.) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Ein Pflicht-Hegeplan muss vom Fischereiberechtigten erstellt werden, wenn das Gewässer bzw. Gewässersystem in der Anlage 1 der Hegeplanverordnung aufgeführt ist. Dazu zählen z.B. Teile der Agger, Sülz, Ems, Emmer, Issumer Fleuth und Wenne.
Freiwillige Hegepläne können jederzeit für alle übrigen Gewässer und Gewässersysteme erstellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 30a Landesfischereigesetz NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=3852&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=376642)
Verordnung über die Hegepläne – Hegeplanverordnung (HegeplanVO) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000461)
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021