Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Für Kinder:

    • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
    • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

    Für Erwachsene:

    • ab 18 Jahren einmal im Jahr
    • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zahnärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zahnärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de