Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bewilligung
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die hilfebedürftig und voll erwerbsgemindert ("erwerbsunfähig") sind und:
- eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die medizinischen Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen,
- deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten werden oder
- eine Altersrente beziehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Leistungen zum Lebensunterhalt umfassen:
- den pauschalisierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts,
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
- in Ausnahmefällen Übernahme von Schulden im Zusammenhang mit Wohnen und Energie,
- Bedarfe für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge.
Zusätzlich zum Regelbedarf können Mehrbedarfe genehmigt werden.
Berechnungsgrundlage:
- Einkommen aller Familienmitglieder (vor allem: Eltern und Kinder) einschließlich Unterhaltsleistungen oder Kindergeld sowie Renteneinkünfte oder Erwerbseinkommen
- bestimmte Vermögenswerte werden nicht mit einberechnet (Schonvermögen), zum Beispiel kleinere Barbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück
Von wenigen Ausnahmen abgesehen:
- keine Leistungen für vergangene Zeiträume (keine rückwirkenden Leistungen)
Link zur Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Leistungen SGB XII, AsylbLG
Buchstabenübersicht:
Teamleitung Herr Clemens
A-Da: Herr Peifer
De-J: Frau Weihrauch
Ka-Kd: Herr Clemens
Ke-M: Frau Knoche
N-Sch: Frau Hartmann
Sd-Z: Frau Soldatow
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form eines Rentenbescheids oder einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreis Neuss
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
- Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen, zum Beispiel Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen.
Formulare
Hinweise für Dormagen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Dormagen
Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Informationen zu den Regelbedarfsstufen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/regelbedarfsstufen.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Dormagen