Baulast
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandsfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstückvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich.
Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes.
Zuständig:
Das Kreisbauamt des Kreises Warendorf führt das Baulastenverzeichnis für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Für Eintragungen in oder Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis in einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung.
- Frau Tanja Brüggemann (Zuständig für Ostbevern, Sassenberg, Wadersloh)
- Frau Christiane Offers (Zuständig für Beelen, Ennigerloh)
- Frau Stephanie Vennemann (Zuständig für Telgte)
- Frau Tina Werner (Zuständig für Drensteinfurt, Everswinkel, Sendenhorst)
E-Mail: baulasten@kreis-warendorf.de
Beachten Sie:
Die Unterschriften zu Eintragung einer Baulast sind entweder persönlich im Bauamt, vor einem/r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder vor einer/m Notar/in zu leisten. Bei der Unterzeichnung bei einer/m Notar/in können zusätzliche Gebühren anfallen
Formulare
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag
- Einverständniserklärung des derzeitigen Grundstückseigentümers
- Amtliche Lagepläne
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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