Baulast
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
In vielen Fällen ist es dem Bauwilligen/Grundstückseigentümer wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z. B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein, es fehlt an der gesicherten Erschließung oder die Abstandflächen können nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Dann ist es jedoch unter Umständen möglich, durch die Übernahme von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf Nachbargrundstücken die Einhaltung der baurechtlichen Belange auf Dauer zu sichern. Dies geschieht dann durch die Eintragung einer Baulast.
Hierfür bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstückes. Einen Anspruch auf Eintragung einer Baulast gibt es jedoch nicht. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben, sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr
Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail baulasten@mail.aachen.de
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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