Baulast

    Baulast

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    In vielen Fällen ist es dem Bauwilligen/Grundstückseigentümer wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z. B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein, es fehlt an der gesicherten Erschließung oder die Abstandflächen können nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

    Dann ist es jedoch unter Umständen möglich, durch die Übernahme von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf Nachbargrundstücken die Einhaltung der baurechtlichen Belange auf Dauer zu sichern. Dies geschieht dann durch die Eintragung einer Baulast.

    Hierfür bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstückes. Einen Anspruch auf Eintragung einer Baulast gibt es jedoch nicht. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben, sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr

    Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail baulasten@mail.aachen.de

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsabteilung (Bauaufsicht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-63100

    Fax: 0241 413541-6310

    E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Aachen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de