Baulast

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Gemäß § 83 der Bauordnung (BauO NRW) ist die Baulast eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, welche der Schriftform bedarf. Durch die Erklärung können öffentlich - rechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein oder mehrere Grundstücke betreffen.

    Diese Verpflichtungen verlangen ein bestimmtes Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen von dem Grundstückseigentümer. Voraussetzung ist allerdings, dass sich diese Verpflichtungen nicht bereits aus anderen öffentlich - rechtlichen Vorschriften ergeben. Zusätzlich ist auch die Zustimmung von Erbbaurechtsnehmern erforderlich.

    Die Unterschriften aller Eigentümer und Erbbauberechtigten des zu belastenden Grundstücks sind vor der Bauaufsichtsbehörde zu leisten oder öffentlich zu beglaubigen.

    Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.

    Mögliche Baulasten sind z.B.: Abstandflächenbaulasten, Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes, die Vereinigung von zwei oder mehreren Flurstücken (Vereinigungsbaulast), Stellplatzzuordnungen usw.

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht Verwaltung - Abteilung 630

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 101

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-6301

    Fax: 0214 406-6302

    E-Mail: 63@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Zur Antragstellung:

    • Aktueller Eigentumsnachweis z.B. in Form eines Grundbuchauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder einer Notarbescheinigung. Dabei ist der Inhalt des Bestandsverzeichnisses sowie der ersten und zweiten Abteilung des Grundbuches erforderlich.
    • Ggfs. Amtlicher Lageplan in mindestens 4 facher Ausfertigung

    Zur Unterschriftsleistung:

    • Personalausweis
    • Ggfs. Vertretungsvollmacht in Form eines Handelsregisterauszuges, Bestallungsurkunde, notarielle Vollmacht o.ä.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren (50,00 - 250,00 EUR je Baulast) richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Tarifstelle 2.5.6.1

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de