elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken
Überträge von Niederlassungserlaubnissen
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium („Chip“) Ihres Personalausweises gespeichert.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
- Ohne Abgabe der biometrischen Daten kann kein Aufenthaltstitel bestellt werden.
- Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht für alle drittstaatsangehörigen Personen ab 6 Jahre. Dies ist eine Vorgabe der Europäischen Union.
- Die persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig
- Man erhält eine Chipkarte, die erst von der Bundesdruckerei erstellt werden muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- neuer Heimatpass
- aktuelles biometrisches Passfoto
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Hat die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 6. Lebensjahr vollendet, müssen Fingerabdrücke im Chip des Dokuments gespeichert werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Für die Speicherung im Chip des Personalausweises werden 2 Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Behörde mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
- In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefingerkuppen jeweils dreimal hintereinander erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
- Bei Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdrucks wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Die Gebühr beträgt 67 Euro pro Übertrag, also pro Person.
- Für alle Minderjährigen gilt grundsätzlich eine Ermäßigung der Gebühren um die Hälfte auf 30 Euro.
- gebührenfrei für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (dies muss durch Vorlage des Leistungsbescheides nachgewiesen werden)
Hinweise (Besonderheiten)
- Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023
Stichwörter
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