Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn die Ausstellung eines regulären Personalausweises nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig muss auch noch ein endgültiger Personalausweis beantragt werden.
Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Bundespersonalausweises ist die Stadtverwaltung Schwerte, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung haben. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt längstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dies nicht in allen Ländern der Fall ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
- Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist bei der Antragstellung eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil muss der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsturkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises nicht möglich ist.
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
Hinweise für Schwerte
- 10,00 Euro
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024