Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Schmallenberg

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Personalausweises zuständig. Zum 1. November 2010 ist in ganz Deutschland ein neues Personalausweisgesetz in Kraft getreten. Wenn Sie ab diesem Zeitpunkt einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert. Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Für Kinder unter 16 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre. Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiter*innen der Einwohnermeldeabteilung der Stadt Schmallenberg gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice des Personalausweisportals (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    - Bisheriges Ausweisdokument oder aktuelle Urkunde - aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - Bei Personen unter 16 Jahren muss die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden - im Einzelfall eine aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Gesetz über Personalausweise (PAuswG) Personalausweisgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Personalausweisgesetz NW - PAuswG NW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    22,80 € für Personen unter 24 Jahren 37,00 € für Personen ab 24 Jahren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Einverständniserklärung Minderjährige

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de