Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können. Personen, die pflegebedürftig sind und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf eine Befreiung von der Ausweispflicht erforderlich. 

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de 

    Notwendige Unterlagen 

    • persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter) 
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr und nicht vom vorherigen Dokument)
    • bisheriger Personalausweis / Reisepass 
    • Geburts- oder Heiratsurkunde (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde)

    Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 16 Jahren

    • schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten 
    • evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten 
    • ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können

    Fristen

    • Die Neubeantragung des Dokuments ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

    Gebühren

    • für Personen unter 24 Jahren: 22,80 € 
    • für Personen ab 24 Jahren: 37,00 € 

    Gültigkeiten

    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre  
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre  

    Bearbeitungsdauer 

    • ca. 2-3 Wochen durch die Bundesdruckerei 

    Verlust / Diebstahl des Dokuments

    • Sperr-Hotline 116 116 (rund um die Uhr erreichbar)

     

    Onlinefunktion Personalausweis

    Seitdem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienst der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren in einer ersten Version für Sie bereit. 

    Mithilfe des PIN-Rücksetz-und-Aktivierungsdienstes können Sie als Inhaber*innen oder eine eID-Karte - wenn Sie eine Meldeadresse in Deutschland haben - die PIN Ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber*innen eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. 

    Auf der Seite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragen Sie einen PIN-Rücksetzbrief. Der Brief wird aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Alternativ können Sie den Online-Ausweis auch weiterhin im Bürgerbüro aktivieren oder sich dort eine neue PIN setzen lassen.

    Notwendige Unterlagen 

    • Personalausweis 
    • 6-stelligen PIN (muss sich selber überlegt werden)

    Gebühren

    • kostenfrei

    Gültigkeit 

    • unbegrenzt 

    Bearbeitungsdauer

    • Die PIN wird bei Änderung sofort gesetzt und ist danach einsatzbereit

    Vorläufiger Personalausweis

    Notwendige Unterlagen 

    • siehe Informationen Personalausweis 

    Gebühren

    • 10,00 € 

    Bearbeitungsdauer 

    • Wird bei Antragstellung sofort ausgehändigt

    Gültigkeit / Hinweis:

    Der vorläufige Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Nutzungsdauer darf 3 Monate nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst.  

    Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird. 

    Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Datteln

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you

    • have German nationality
    • have reached the age of 16,
    • are registered in Germany and
    • do not have a valid identity card or passport.

    Bearbeitungsdauer

    You will receive the temporary identity card immediately.

    Kosten

    • EUR 10.00
    • EUR 13.00 Surcharge for applications submitted outside office hours or not at the main place of residence

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de