Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt zur Ausweis- und Reisepassbeantragung für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (siehe Downloadbereich).
Die Beantragung von Personalausweisen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Personalausweises, dieser kann ab Geburt beantragt werden.
Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch ein*e gesetzliche*r Vertreter*in bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ihren Personalausweis alleine beantragen, Einverständnis und Anwesenheit der Erziehungsberechtigten sind nicht erforderlich.
Hinweise zum Lichtbild
Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig, es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals nicht für Führerscheinanträge verwendet werden können.
Mitgebrachte Bilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Personalausweisbehörde, z. B. per E-Mail oder USB-Stick, ist nicht möglich.
Information über Eingang des Personalausweises und Abholung
siehe Personalausweis (Abholung)
Online-Funktionen
siehe Personlausweis (Online-Funktionen)
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion.
Gültigkeitsdauer
10 Jahre (Antragsteller*in ab 24 Jahre)
6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)
vorläufige Personalausweis abhängig vom Verwendungszweck (max. drei Monate)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Benötigte Unterlagen (Beantragung)
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
- Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
- Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you
- have German nationality
- have reached the age of 16,
- are registered in Germany and
- do not have a valid identity card or passport.
Bearbeitungsdauer
You will receive the temporary identity card immediately.
Kosten
- EUR 10.00
- EUR 13.00 Surcharge for applications submitted outside office hours or not at the main place of residence
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Aachen