Aufenthaltskarte Ausstellung

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Ausländern ausstellen lassen

    Als EU-Bürgerin/EU-Bürger können Sie und Ihre Familienangehörigen sich in den Staaten der Europäischen Union frei bewegen. Dies gilt auch für Bürger der EWR-Staaten. Dies besagt das Freizügigkeitsrecht. Für Ihre Familienangehörigen benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltskarte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Alle Ausländerangelegenheiten sind grundsätzlich mit dem zuständigen Ausländeramt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke zu klären.

    Kreis Minden-Lübbecke
    Portastraße 13
    32423 Minden
    Telefon +49(0)571 807-0

     

    Hinweis:

    Die Unterlagen für die Beantragung bzw. Verlängerung einer Freizügigkeitsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis können auch im Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen abgegeben werden. Diese werden dann an das Ausländeramt weitergeleitet. 
     
    Der Antrag auf einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nur im Ausländeramt des Kreises Minden-Lübbecke möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920

    E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung - Personenstandsurkunden (beispielweise Heirats-, Geburtsurkunde)
    • eine Meldebestätigung der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers, zu dem Sie nachziehen wollen
    • biometrisches Foto

    bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlich

    • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusicherung beziehungsweise Arbeitsvertrag oder Einstellungszusicherung der Partnerin/des Partners

    bei selbstständig Erwerbstätigen zusätzlich

    Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit beziehungsweise Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit der Partnerin/des Partners

    bei nicht Erwerbstätigen zusätzlich

    • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel

    bei Studierenden: zusätzlich Immatrikulationsbescheinigung

    Voraussetzungen

    Wenn Sie als Familienangehöriger selbst EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sind, dann haben Sie selbst ein Recht auf Freizügigkeit.

    • Eine Bescheinigung als Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts als Familienangehöriger ist nicht erforderlich.
      Ausgenommen sind Familienangehörige von Schweizern, die auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis CH als Nachweis des Aufenthaltsrechtes erhalten.
    • Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines sogenannter Drittstaates sind, dann steht Ihnen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung und Bewilligung wird die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben.

    Fristen

    Wenn Sie Ihre Angaben gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltskarte für Ihre Familienangehörigen innerhalb von 6 Monaten. Die Aufenthaltskarte ist in der Regel 5 Jahre gültig.

    Kosten

    EUR 28,80 Bei Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80 Bescheinigung des Daueraufenthalts EUR 10

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach 5 Jahren nicht mehr vorliegen, kann die Karte entzogen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Ausländeramt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de