Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Ausländern ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Alle Ausländerangelegenheiten sind grundsätzlich mit dem zuständigen Ausländeramt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke zu klären.
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
Telefon +49(0)571 807-0
Hinweis:
Die Unterlagen für die Beantragung bzw. Verlängerung einer Freizügigkeitsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis können auch im Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen abgegeben werden. Diese werden dann an das Ausländeramt weitergeleitet.
Der Antrag auf einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nur im Ausländeramt des Kreises Minden-Lübbecke möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920
E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung - Personenstandsurkunden (beispielweise Heirats-, Geburtsurkunde)
- eine Meldebestätigung der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers, zu dem Sie nachziehen wollen
- biometrisches Foto
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlich
- Arbeitsvertrag oder Einstellungszusicherung beziehungsweise Arbeitsvertrag oder Einstellungszusicherung der Partnerin/des Partners
bei selbstständig Erwerbstätigen zusätzlich
Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit beziehungsweise Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit der Partnerin/des Partners
bei nicht Erwerbstätigen zusätzlich
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel
bei Studierenden: zusätzlich Immatrikulationsbescheinigung
Voraussetzungen
Wenn Sie als Familienangehöriger selbst EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sind, dann haben Sie selbst ein Recht auf Freizügigkeit.
- Eine Bescheinigung als Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts als Familienangehöriger ist nicht erforderlich.
Ausgenommen sind Familienangehörige von Schweizern, die auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis CH als Nachweis des Aufenthaltsrechtes erhalten. - Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines sogenannter Drittstaates sind, dann steht Ihnen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu.
Rechtsgrundlage(n)
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verfahrensablauf
Nach Prüfung und Bewilligung wird die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach 5 Jahren nicht mehr vorliegen, kann die Karte entzogen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Ausländeramt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen