Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Ausländern ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor. Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02291 85-200
E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung - Personenstandsurkunden (beispielweise Heirats-, Geburtsurkunde)
- eine Meldebestätigung der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers, zu dem Sie nachziehen wollen
- biometrisches Foto
bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlich
- Arbeitsvertrag oder Einstellungszusicherung beziehungsweise Arbeitsvertrag oder Einstellungszusicherung der Partnerin/des Partners
bei selbstständig Erwerbstätigen zusätzlich
Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit beziehungsweise Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit der Partnerin/des Partners
bei nicht Erwerbstätigen zusätzlich
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel
bei Studierenden: zusätzlich Immatrikulationsbescheinigung
Voraussetzungen
Wenn Sie als Familienangehöriger selbst EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz sind, dann haben Sie selbst ein Recht auf Freizügigkeit.
- Eine Bescheinigung als Nachweis Ihres Freizügigkeitsrechts als Familienangehöriger ist nicht erforderlich.
Ausgenommen sind Familienangehörige von Schweizern, die auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis CH als Nachweis des Aufenthaltsrechtes erhalten. - Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines sogenannter Drittstaates sind, dann steht Ihnen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu.
Rechtsgrundlage(n)
§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verfahrensablauf
Nach Prüfung und Bewilligung wird die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach 5 Jahren nicht mehr vorliegen, kann die Karte entzogen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen