Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Im Umgang mit einem Tier ist jeder Mensch dafür verantwortlich, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Der Veterinärdienst überwacht folgende Bereiche:

    • Gewerbliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen
    • Tiertransporte und Schlachtstätten
    • Bauvorhaben für Stallneubauten und -umbauten
    Tierschutzanzeige

    Damit der Amtstierarzt einer Anzeige gezielt nachgehen kann, werden folgende Angaben unbedingt benötigt:

    • Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden,
    • Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters,
    • genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit,
    • betroffene Tierart und Anzahl der Tiere,
    • Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung.

    Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.

    Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

    Für folgende Tätigkeiten wird eine Genehmigung gemäß Tierschutzgesetz benötigt:

    • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,
    • das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim,
    • Ausstellen von Tieren in einem zoologischen Garten oder ähnlichen Einrichtungen,
    • Durchführung von Tierbörsen,
    • Ausbildung von Schutzhunden für Dritte,
    • gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebs,
    • gewerbsmäßiges Züchten von Hunden, Katzen oder andere Tieren,
    • gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren,
    • gewerbsmäßiges zur Schaustellen von Tieren,
    • gewerbsmäßiges Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge,
    • gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten.
    Tiertransporte, Schlachtstätten und Bauvorhaben

    Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis und gegebenenfalls auch eine Zulassung als Transportunternehmen nach der VO (EG) 1/2005. Zum Betäuben und Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung nötig.

    Auch Bauvorhaben für Stallneubauten und -umbauten werden hier bewertet und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Tierschutzgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Zahlungsarten: Im Bedarfsfall: Barzahlung oder Gebührenrechnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de