Wildschäden Ersatz

    Wildschäden Ersatz

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Bei Wildschäden an Feldfrüchten oder Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Schadensfalles beim Ordnungsamt der Gemeinde Eitorf angezeigt werden. Sollte es nicht im Vorfeld bereits zu einer gütlichen Einigung der Parteien kommen, wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens vereinbart. An dem Termin nehmen der Geschädigte, der Ersatzpflichtige, ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde und je nach Verfahrensstand ein amtlicher Schätzer teil. Die vereinbarte, bzw. vom Schätzer festgelegte Entschädigung ist vom Ersatzpflichtigen an den Geschädigten zu zahlen. Anträge sind innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Schadens unter Benennung des Schadensereignisses, des Schadensortes, des Geschädigten und des Ersatzpflichtigen zu stellen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    § 34 Bundesjagdgesetz, § 34 Landesjagdgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de