Wildschäden Ersatz

    Wildschäden Ersatz

    Hinweise für Morsbach

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn der/die Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er/sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, beim Ordnungsamt anmeldet.

    Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde gemeldet wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-515

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Formulare

    Hinweise für Morsbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morsbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Morsbach

    Fristen

    Hinweise für Morsbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Morsbach

    Kosten

    Hinweise für Morsbach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Morsbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de