Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Abwassergebühren. Grundsätzlich werden die Gebühren zu Beginn eines jeden Jahres durch Bescheid festgesetzt und vierteljährlich (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) zur Zahlung fällig.
Bei Veräußerung eines Grundstückes innerhalb des Jahres bleibt in der Regel der Verkäufer der Stadt Kamen gegenüber für das restliche Jahr zahlungsverpflichtet. Nur durch schriftliche Übernahmeerklärung (Formular Eigentümerwechsel) des Käufers kann eine Entlastung des Verkäufers erfolgen.
Auf Wunsch können Grundstückseigentümer ihre Grundbesitzabgaben auch monatlich entrichten. Die Umstellung ist freiwillig und wird nur auf Antrag vorgenommen. Eine Umstellung innerhalb eines Jahres ist nicht möglich, immer nur zum Ende eines Kalenderjahres ab dem nächsten Kalenderjahr (= Veranlagungsjahr)! Wenn der Antrag bis zum 15.12. vorliegt, ist der Gebührenpflichtige auf der sicheren Seite.
Der Antrag kann nur schriftlich, per Telefax oder persönlich im Rathaus, Fachbereich Steuern und Gebühren, Zimmer 321, gestellt werden. Telefonische Anträge und Anträge per E-Mail sind aufgrund des Datenschutzes und Steuergeheimnisses leider nicht möglich.
Die Zustimmung zur monatlichen Zahlungsweise setzt aber voraus, dass eine Abbuchungsermächtigung für die Grundbesitzabgaben erteilt wird und der zu zahlende Betrag monatlich mindestens 50 € beträgt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
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