Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Witten
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
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individuell
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024