Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Nach der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beendigung der Deponierung von nicht vorbehandelten Abfällen wurde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg bereits am 01.Juni 2005 am Standort Gangelt-Hahnbusch eine Abfallumschlaganlage in Betrieb genommen.
Kommunale und gewerbliche Anlieferer entladen dort in einer Halle ihre Fahrzeuge. Die Abfälle werden anschließend nach einer Sichtkontrolle und der Aussortierung nicht für die Verbrennung geeigneter Bestandteile in größere Transporteinheiten umgeschlagen und zu den MVAs in Weisweiler und Asdonkshof transportiert.
Für Kleinanlieferer steht am Standort der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch (Tel.: 02452 13-6645) ein separater Kleinanlieferplatz zur Verfügung, auf dem sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Abfälle zur Verwertung wie Grünabfälle, Bauschutt, Schrott, Altpapier, etc. entsorgt werden können. Daneben können seit dem 01.10.2010 auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) in haushaltsüblichen Kleinmengen abgegeben werden.
Zusätzlich hält der Kreis Heinsberg einen weiteren Kleinanlieferplatz im Eingangsbereich der Deponie Wassenberg-Rothenbach (Tel.: 02452 13-6655) vor. Hierdurch wird auch weiterhin eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg angeboten.
Betreiber:
EGN - Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Betriebsstätte Viersen
Greefsallee 1-5
41747 Viersen
Tel.: 02162 / 376-0
Öffnungszeiten:
Umschlaganlage und Kleinanlieferplatz Gangelt-Hahnbusch
Montag bis Freitag: 07:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kleinanlieferplatz Wassenberg-Rothenbach
Montag: 10:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: geschlossen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
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