Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Medizinalaufsicht
- Das Gesundheitsamt hat die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens und zur Führung von Berufsbezeichnungen zu überwachen, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.
- Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Es erteilt auf Antrag Berufserlaubnisse und Berufsanerkennungen, z. B. für Heilpraktiker, Krankenschwestern, Physiotherapie, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, etc.
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzuzeigen.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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