Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

    Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Medizinalaufsicht

    • Das Gesundheitsamt hat die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens und zur Führung von Berufsbezeichnungen zu überwachen, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.
    • Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens.
    • Es erteilt auf Antrag Berufserlaubnisse und Berufsanerkennungen, z. B. für Heilpraktiker, Krankenschwestern, Physiotherapie, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, etc.

    Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzuzeigen.

    Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

     

    Auskunft zu medizinischen Berufen

    Wünschen Sie Informationen zu

    • Ärzten?
    • Zahnärzten?
    • Apothekern?
    • Heilpraktikern?
    • Physiotherapeuten?
    • Masseuren und medizinischen Bademeistern?
    • Ergotherapeuten?
    • Logopäden etc.?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsdienst (53/1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wiedenhof 1-3

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de