Gartenabfall Entsorgung

    Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Containerstation des städtischen Baubetriebshofes steht Ihnen an den in der Übersicht aufgeführten Tagen zur Verfügung.

    Bitte führen Sie Ihren Personalausweis zur eindeutigen Kontrolle, ob Sie Oer-Erkenschwicker Bürger*in und somit an die städtische Müllabfuhr angeschlossen sind, mit.

    Eine sinnvolle Verwertung kann nur bei Trennung der Abfallstoffe erfolgen. An der Containerstation / Wertstoffhof müssen diese separat abgelegt werden. Berücksichtigen Sie dies u.U. beim Beladen Ihres Fahrzeuges!

    Folgende Fraktionen werden angenommen (teilweise kostenpflichtig und mengenmäßig begrenzt):

    • Grünabfälle
    • Sperrgut
    • Restmüll
    • Altholz
    • Altglas
    • Altpapier (Pappe, Papier, Kartonagen)
    • (Alt-) Metalle
    • Elektrogeräte (Trennung in mehrere Fraktionen)
    • Verkaufsverpackungen (LVP) und stoffgleiche Nichtverpackungen (Wertstoffe)
    • Altkleider
    • CDs, DVDs
    • Korken (aus Kork, nicht aus Kunststoff)
    • Altbatterien und Akkus aus dem Haushalt (Fahrradakkus werden beim Händler abgegeben)
    • Leuchtmittel (Neonröhren)
    • Bauschutt (Kleinstmengen, nur mineralisch)

     

    Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Ansprechpartner*innen des Wertstoffhofes wenden.

    Sollten Sie Abfälle in größeren Mengen verwerten wollen, sprechen Sie mit Ihrer Abfallberatung der Stadt Oer-Erkenschwick. Tel. 02368 / 691-514.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Containerstation - Wertstoffhof

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Feuerwache 10

    45739 Oer-Erkenschwick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691-500

    E-Mail: baubetriebshof@oer-erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de