Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Restaurierung von Denkmälern kann durch Mittel der Stadt, des Landes oder des Bundes gefördert werden.

    Vorab bieten wir eine denkmalrechtliche Beratung von Bürgern in allen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Das Objekt muss in die Denkmalliste eingetragen sein. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein und es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Eine Zeitangabe ist nicht möglich.   

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de