Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Gegenstand der Denkmalförderung sind Denkmale einschließlich Ensembles oder einzelne Teile sowie der Umgebungsschutzbereich, wenn die erforderlichen Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Denkmal stehen.
Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Objektes nach § 2 Denkmalschutzgesetz sowie sonstiger archäologischer Stätten, deren Erforschung, Erfassung, Sicherung und Präsentation erforderlich sind.
Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse ausschließlich für noch nicht begonnene Vorhaben gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch einen Bescheid unter Angabe der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben und des genauen Verwendungszwecks der Fördermittel.
Eine Beratung zu den verschiedenen Förderprogrammen erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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