Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung länderübergreifend einheitlich

    Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung länderübergreifend einheitlich

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bad Driburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 3 S. 2 FerRVO

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de