Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung länderübergreifend einheitlich
Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung länderübergreifend einheitlich
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Gronau (Westf.) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 3 S. 2 FerRVO
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen