Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung länderübergreifend einheitlich
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Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 3 S. 2 FerRVO
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen